Rechtsprechung
   LSG Bayern, 17.10.2018 - L 19 R 870/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50272
LSG Bayern, 17.10.2018 - L 19 R 870/14 (https://dejure.org/2018,50272)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.10.2018 - L 19 R 870/14 (https://dejure.org/2018,50272)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - L 19 R 870/14 (https://dejure.org/2018,50272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,50272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Erwerbsminderung, Rente, Erkrankung, Arzt, Behinderung, Leistungen, Versorgung, Erwerbsminderungsrente, Gesundheitszustand, Gutachten, Krankenkasse, Bescheid, Berufung, Facharzt, Rente wegen Erwerbsminderung, Grad der Behinderung, Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • Wolters Kluwer

    Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente; Rentengewährung wegen voller Erwerbsminderung ohne Vorliegen einer quantitativen Einschränkung; Prüfung eines Ausnahmefalles

  • rewis.io

    Erwerbsminderung, Rente, Erkrankung, Arzt, Behinderung, Leistungen, Versorgung, Erwerbsminderungsrente, Gesundheitszustand, Gutachten, Krankenkasse, Bescheid, Berufung, Facharzt, Rente wegen Erwerbsminderung, Grad der Behinderung, Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2
    Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.05.1999 - B 13 RJ 71/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - ungewöhnliche Leistungseinschränkungen -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 19 R 870/14
    In der mündlichen Verhandlung am 17.10.2018 weist der Bevollmächtigte des Klägers auf die Entscheidung des BSG vom 11.05.1999, B 13 RJ 71/97 R hin, bei dem in einem vergleichbaren Fall keine Verweisungstätigkeiten sich hätten finden lassen.

    Soweit sich der Kläger auf die frühere Entscheidung des BSG vom 11.05.1999, B 13 RJ 71/97 R, beruft, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 19 R 870/14
    Dabei ist nach der im Verfahren angesprochenen Rechtsprechung des BSG aus dem Jahr 2012 (Urt. v. 09.05.2012, B 5 R 68/11 R - zitiert nach juris) vorzugehen.
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 19 R 870/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden nämlich psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 19 R 870/14
    Zusätzlich würde eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 11.12.1969 - Az. GS 4/69; Beschluss vom 10.12.1976 - Az. GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 - jeweils zitiert nach juris) auch in Betracht kommen, wenn eine teilweise Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) vorliegen würde, eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausgeübt würde und der Teilzeitarbeitsmarkt für den Kläger als verschlossen anzusehen wäre (s.a. Gürtner in: Kasseler Kommentar, Stand August 2012, § 43 SGB VI Rn 30 mwN).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 19 R 870/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden nämlich psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 19 R 870/14
    Zusätzlich würde eine Rente wegen voller Erwerbsminderung nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 11.12.1969 - Az. GS 4/69; Beschluss vom 10.12.1976 - Az. GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 - jeweils zitiert nach juris) auch in Betracht kommen, wenn eine teilweise Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) vorliegen würde, eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausgeübt würde und der Teilzeitarbeitsmarkt für den Kläger als verschlossen anzusehen wäre (s.a. Gürtner in: Kasseler Kommentar, Stand August 2012, § 43 SGB VI Rn 30 mwN).
  • LSG Bayern, 21.03.2012 - L 19 R 35/08

    Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem

    Auszug aus LSG Bayern, 17.10.2018 - L 19 R 870/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts werden nämlich psychische Erkrankungen erst dann rentenrechtlich relevant, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft nicht überwinden kann - weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe (BSG Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89; BSG Urteil vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R - jeweils zitiert nach juris; BayLSG Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht